Die Stiftung Kinder der Gemeinde Möhnesee ist eine selbstständige Stiftung im Sinne des § 2 Stiftungsgesetz NRW. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Wir freuen uns über jeden, der sich mit einem finanziellen Betrag an unseren Projekten engagieren möchte. Jede noch so kleine Spende, jede Tat und jedes Wort zählt, denn “viele kleine Tropfen füllen ein Meer”.
Es gibt viele Wege, den Menschen zu helfen, die dringend Ihre Hilfe brauchen. Auf den einzelnen Seiten der Homepage stellen wir einige Möglichkeiten vor. Ganz sicher finden Sie darunter etwas Ihren Wünschen und Möglichkeiten entsprechendes. Und wenn nicht: Wir freuen uns auch über jede Kontaktaufnahme sowie Ihre persönlichen Vorschläge.
Spenden werden nach Beartung im Kuratorium der Stiftung dort eingesetzt, wo diese am nötigsten gebraucht werden und am sinnvollsten erscheinen. In jedem Falle können Sie sicher sein, dass Ihr Geld dort ankommt, wo es wirklich gebraucht wird.
Für weitergehende Auskünfte und Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Ihre Spende überweisen Sie bitte an: Stiftung Kinder der Gemeinde Möhnesee
Sparkasse Soest-Werl IBAN: DE94 4145 0075 0000 0945 32 BIC: WELADED1SOS
Sie möchten selber Stifter/in werden?
Mit einer Zustiftung in die bestehende Stiftung „Kinder der Gemeinde Möhnesee“ engagieren Sie sich dauerhaft für die Förderung und Unterstützung notleidender und bedürftiger Kinder und Jugendlicher aus der Gemeinde Möhnesee und dem Altkreis Soest. Das von Ihnen der Stiftung zur Verfügung gestellte Kapital wird – wie das übrige Stiftungsvermögen – verzinslich angelegt. Die Erträge hieraus werden regelmäßig für die Verwirklichung der vorgenannten gemeinnützigen Stiftungszwecke eingesetzt. Auch bei einer Zustiftung profitieren Sie von den mit dem Stiftungskonzept verbundenen steuerlichen Vorteilen. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Zustiftung beispielsweise auch im Rahmen einer eigenen Nachlassplanung vorzusehen.